Blogmarketing

Blogmarketing ist beliebt. Immer mehr Firmen versuchen, Ihre PR-Botschaften auf den Websites der Micro-Influencer unterzubringen. Doch dabei lauern einige Fußangeln.  ( Bild: © FabrikaPhoto, envato elements-Lizenz )

Auf einen Blick:

  • Onlinemarketing-Manager sollten Blogger individuell ansprechen und deren Inhalte kennen
  • Die journalistische Qualität und Tiefe der Beiträge ist ein wichtiges Auswahlkriterium
  • Bezahlte Blogbeiträge sind „Advertorials“ und müssen als Werbung gekennzeichnet sein
  • Bei Verstößen kann auch der Auftraggeber des Bloggers abgemahnt werden

Blogmarketing nach dem Gießkannen-Prinzip kommt schlecht an

Online-Marketingmanager versuchen oft, durch platte Rundschreiben willige Blogger zu finden. Verbreitet ist das Duzen, oftmals nur mit einem „Hallo“ als Anrede. Der Blog wird kurz gelobt. Dann geht es zur Sache: „Zu welchem Preis veröffentlichst du unsere Firmenmeldungen ohne Werbekennzeichnung?“ Erfolgt ein Angebot, wird geschachert und nach der „Schmerzgrenze“ gefragt.

Sie sollten den Inhalt der Blogs kennen, bei denen Sie veröffentlichen wollen

Das flapsige Anschreiben von Bloggern nach dem leicht durchschaubaren „Prinzip Gießkanne“ kommt schlecht an bei den Betreibern. Und damit bringen Sie sich um gute Chancen auf eine professionelle Zusammenarbeit. Denn nur wenige Blogger leben von ihren Veröffentlichungen. Oder sie führen ihren Blog aus anderen Gründen. Das bedeutet, sie sind nicht angewiesen auf zahlende Kundschaft.

Auch Blogger liefern journalistische Qualität

Es gibt inzwischen zahlreiche Blogs, die von der Themenauswahl und journalistischen Tiefe an „normale“ Online-Magazine heranreichen. Das Verfassen eines hochwertigen Beitrags erfordert Zeit. Der Preis für Verfassen und Veröffentlichen der Meldung sollte an der Qualität gemessen werden. Wer seine PR in schlecht geführten Billigblogs zu kleinem Preis schalten lässt, tut seinem Image nichts Gutes.

Keine Werbekennzeichnung? Auch Sie können abgemahnt werden!

Rechtlich gesehen, handelt es sich bei den bezahlten Blogbeiträgen um „Advertoials“ – in einen journalistischen Artikel verpackte Werbung oder PR. Deshalb müssen auch Blogger solche Beiträge entsprechend kennzeichnen. Verschleiernde oder schwer verständliche Begriffe wie „Sponsored Post“ sind nicht ausreichend. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, handelt es sich um Schleichwerbung. Und für diese kann sowohl der Blogger als auch das beauftragende Unternehmen per Abmahnung zur Rechenschaft gezogen werden.

Blogmarketing – Achtung, Fußangeln!
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